Warum wir eine Regulierungspauschale erheben
In den vergangenen Jahren haben sich die gesetzlichen Anforderungen an Unternehmen unserer Branche erheblich ausgeweitet. Viele dieser Vorgaben sind notwendig, um Sicherheit, Qualität und Rechtskonformität zu gewährleisten – bedeuten für uns jedoch einen stark gestiegenen administrativen und organisatorischen Aufwand.
Um diesen Aufwand zumindest teilweise zu kompensieren, erheben wir bei jeder Rechnung eine Regulierungspauschale in Höhe von 2,20€.
Was steckt hinter der Regulierungspauschale?
Wir sind verpflichtet, eine Vielzahl komplexer gesetzlicher Vorgaben umzusetzen.
Ein Auszug der Gesetze und Verordnungen, von denen unsere Produkte betroffen sind:
- Gefahrgutverordnung (GGVSEB)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Biozidrechts-Durchführungsverordnung (ChemBiozidDV)
- Explosivstoffverordnung
- Entwaldungsverordnung (EUDR)
- Arzneimittelgesetz (AMG)
- Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG)
- EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
- Verpackungsverordnung (PPWR)
Jede dieser Regelungen bringt zahlreiche Aufgaben mit sich, darunter:
1. Dokumentations- und Nachweispflichten
- Produktkennzeichnungen
- Lieferketten- und Herkunftsnachweise
- Prüf- und Freigabedokumente
2. Schulungs- und Zertifizierungspflichten
- regelmäßige Mitarbeiterschulungen
- Gefahrgut- und Gefahrstoffunterweisungen
- Qualifizierungen für den Umgang mit bestimmten Produktgruppen
3. Interne Kontroll- und Prüfprozesse
- Überwachung gesetzlicher Änderungen
- Produktprüfungen und Risikobewertungen
- Qualitäts- und Sicherheitskontrollen
- Auditierungen
4. IT und Verwaltungsaufwände
- Zusätzliche Datenpflege
- Prüfroutinen und interne Workflows
- Nachweis- und Meldeprozesse gegenüber Behörden
Diese Tätigkeiten sind rechtlich verpflichtend, jedoch nicht wertschöpfend im klassischen Sinne und auch nicht im Produktpreis enthalten. Da die Anforderungen stetig zunehmen, entstehen für uns dauerhaft zusätzliche Kosten, die wir durch die Regulierungspauschale teilweise ausgleichen müssen.
Warum betrifft das jede Rechnung?
Regulatorische Anforderungen betreffen unser gesamtes Sortiment, von einfachen Hygienepapieren bis zu Gefahrstoff- und Medizinprodukten.
Wir müssen daher für alle Produkte und alle Kundengruppen die gesetzlichen Vorgaben einhalten – unabhängig vom konkreten Bestellumfang.
Die Pauschale ermöglicht uns:
- zuverlässige Rechtskonformität
- sichere Produkte
- transparente Prozesse
- stabile Servicequalität
Unser Anspruch: Transparenz und Sicherheit
Wir möchten offen kommunizieren, warum diese Pauschale notwendig ist. Gleichzeitig investieren wir laufend in interne Prozesse, Schulungen und Qualitätssicherung, um alle gesetzlichen Vorgaben zuverlässig zu erfüllen – damit Sie sich jederzeit auf sichere, geprüfte und gesetzeskonforme Produkte verlassen können.
Dieselzuschlag
Warum erheben wir einen Dieselzuschlag?
Als Fachgroßhandel mit eigener Lieferlogistik spielt der Fuhrpark eine entscheidende Rolle in unserer Wertschöpfungskette. In Folge der aktuellen Lage am Persischen Golf sind wir mit sprunghaften Anstiegen bei den Kraftstoffpreisen konfrontiert.
Um Preistransparenz zu gewährleisten und unsere Produktpreise möglichst stabil zu halten, weisen wir diese Mehrkosten separat als Dieselzuschlag aus.
Was bedeutet das konkret für Sie?
- Startdatum: ab 01.04.2026
- Aktueller Zuschlag: 3,00 € pro Lieferung (Juli 2026)
- Separat ausgewiesen auf der Rechnung
- Monatlich überprüft und angepasst
- Gekoppelt an offizielle Preisindizes des Statistischen Bundesamts (Destatis)
Sinken die Dieselpreise, sinkt auch der Zuschlag – transparent und automatisch.
Warum kein fester Preisaufschlag?
Ein fixer Aufschlag würde langfristig zu Über- oder Unterdeckungen führen. Durch die indexbasierte Kopplung stellen wir sicher, dass:
• steigende Kosten nicht pauschal, sondern verursachungsgerecht weitergegeben werden
• sinkende Kosten direkt an unsere Kunden zurückfließen
• Preisanpassungen objektiv nachvollziehbar sind
Welche Datenbasis nutzen wir?
Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) monatlich veröffentlichte Dieselpreisindex für Großverbraucher (Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte, Basisjahr 2021 = 100).
| Indexwert Destatis (Dieselkraftstoff, ab Tankstelle) | Dieselzuschlag |
| < 110 | 1,00 € |
| 110 – 120 | 1,50 € |
| 120 – 130 | 2,00 € |
| 130 – 140 | 2,50 € |
| 140 – 150 | 3,00 € |
| > 150 | 3,75 € |
Quelle: Destatis – GENESIS Online Datenbank
Wann wird angepasst?
Der Dieselzuschlag wird auf Basis der Daten des Statistischen Bundesamts ermittelt. Maßgeblich ist der jeweils zum 20. eines Monats veröffentlichte Index. Die Anpassung erfolgt zum 1. des Folgemonats. Rückwirkende Änderungen erfolgen nicht.
Beispiel: Am 20.07.2026 veröffentlicht das Statistische Bundesamt den Index der Erzeugerpreise gewerblicher Produkte für den Berichtszeitraum Juni 2026. Im Bereich „Dieselkraftstoff, ab Tankstelle“ wird ein Indexwert von 131,0 angegeben. Der Dieselzuschlag ab 01.08.2026 beträgt 2,50 €.
